TRAY DOJO
KACHI - MAKE - DO - RYU
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


TRAY DOJO Allgemeine Vertragsbedingungen / AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen Handlungen
von
TraySport Dojo und Geschäftsführer Herr Sensei Tony Ray mit Ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1.) Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, w
elche im TraySport Dojo ausgehängt ist.
2a.) Wenn der Mitgliedsvertrag ab 9 bis 15 Monate nicht vom Mitglied oder von TraySport Dojo
spätestens 3 Monate vor dem
jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 9 o der 12 Monate.
2b.) Wenn Mitgliedsverträge, die eine Laufzeit von 6 Monate haben, nicht vom Mitglied oder von TraySport Dojo spätestens
6 Wochen
vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Ver tragslaufzeit.
2c.) Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber TraySport Dojo schriftlich zu erkläre.
3.) Das Trainingspersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und
Sicherheit nötig ist, Weisunge n zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
4a.) Die monatlichen Beiträge werden jeweils
zum ende oder Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts
anderes vereinbart ist. TraySport Dojo behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge des gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen
anzupassen.
4b.) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der
Drei Monatsbeiträge entspricht , in Verzug, so ist TraySport Dojo
berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin fällig.
5.) Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs
und Wertgegenstände, übernimmt TraySport Dojo
kein Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
6.) TraySport Dojo schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von
Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wese ntliche Vertragspflichten sowie für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TraySport Do jo
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vert reters oder Erfüllungsgehilfen von Tray Dojo
beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TraySport Dojo oder au f
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vert reters oder Erfüllungsgehilfen von TraySport
Dojo beruhen.
7.) Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 30 Kilometer von dem Tray Dojo
entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitglieds chaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen
zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform, sowie eines Nachweises durch das
Einwohnermeldeamt.
9.) Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimitt
el, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch
des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einr ichtung
mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, so lche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu
vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Tray Dojo ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages
berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. TraySport Dojo behält sich für
diesen Fall die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
10.) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch TraySport Dojo zustande. Die
Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn TraySport Dojo nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum
der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.
11.) Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zei
t Zutritt zum Dojo gestattet wird, begründet dies im Falle der
Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.
12.)Trainingstage pro Woche: Mo.& Mi. oder Di.& Do. oder Mi.&Fr. ( 2 mal pro
Woche)
Im Jahr fehlt der Unterricht / Training für bis zu 6 Wochen aus.
13.) TraySport Dojo erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebunde
ne
Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforde rlich
ist.
14.) Durch Umzug vom TrayDojo innerhalb Geesthachts, gibt es keinen Anspruch auf Sonderkündigung.
15.) Mündliche N
ebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformforderns. Sind oder wurden Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder
eine in Zukunft aufg enommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt. Traysport Dojo Vertreter durch Geschäftsführer Herr Tony Ray



 
 
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